Landgericht Wuppertal, 2010-08-27, 2 O 366/09

2 O 366/09Kantonsgericht27.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 2 O 366/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-27

Aktenzeichen: 2 O 366/09

ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:0827.2O366.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Erbengemeinschaft C, bestehend aus dem Kläger, Frau XX und Frau ##, Auskunft darüber zu erteilen, welcher Verwendung sie die von ihr von dem Konto der Verstorbenen, Frau P bei der ...bank, Konto-Nr. yyy in der Zeit vom 16.1.2001 bis 11.6.2007 abgehobenen Beträge zugeführt hat.

  2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 450 €.

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