2 O 366/09•Landgericht Wuppertal, 2010-08-27, 2 O 366/09
Landgericht Wuppertal, 2010-08-27, 2 O 366/09
2 O 366/09Kantonsgericht27.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 2 O 366/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-27
Aktenzeichen: 2 O 366/09
ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:0827.2O366.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Erbengemeinschaft C, bestehend aus dem Kläger, Frau XX und Frau ##, Auskunft darüber zu erteilen, welcher Verwendung sie die von ihr von dem Konto der Verstorbenen, Frau P bei der ...bank, Konto-Nr. yyy in der Zeit vom 16.1.2001 bis 11.6.2007 abgehobenen Beträge zugeführt hat.
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Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 450 €.
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