23 Ks - 45 Js 51/09 - 2/10•Landgericht Wuppertal, 2010-10-13, 23 Ks - 45 Js 51/09 - 2/10
Landgericht Wuppertal, 2010-10-13, 23 Ks - 45 Js 51/09 - 2/10
23 Ks - 45 Js 51/09 - 2/10Kantonsgericht13.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 23 Ks - 45 Js 51/09 - 2/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-13
Aktenzeichen: 23 Ks - 45 Js 51/09 - 2/10
ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:1013.23KS45JS51.09.2.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Tenor
wegen versuchten Mordes u.a.
Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Einheitsjugendstrafe von
acht Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Im Übrigen wird davon abgesehen, ihm Kosten und Auslagen aufzuerlegen.
- §§ 211, 223 Abs.1, 224 Abs. 1 Ziffer2 und 5, 22, 23 Abs. 1, 52, 53 StGB, 1, 3 JGG -
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