6 T 459/10•Landgericht Wuppertal, 2010-10-26, 6 T 459/10
Landgericht Wuppertal, 2010-10-26, 6 T 459/10
6 T 459/10Kantonsgericht26.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 459/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-26
Aktenzeichen: 6 T 459/10
ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:1026.6T459.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert:
Auf die Erinnerung des Schuldners wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Solingen vom 1. Juli 2010 – 7 M 3877/10 - teilweise, unter Abschnitt B, dahin abgeändert, dass dem Schuldner bis zur Deckung des Anspruchs der Gläubigerin von dem nach Abschnitt A errechneten Nettoeinkommen monatlich nur verbleiben 760,00 EUR zuzüglich ½ des Mehrbetrages.
Die Gläubigerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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