Landgericht Wuppertal, 2010-10-28, 3 O 162/07

3 O 162/07Kantonsgericht28.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 162/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-28

Aktenzeichen: 3 O 162/07

ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:1028.3O162.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.

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