Landgericht Wuppertal, 2010-12-23, 9 S 351/09

9 S 351/09Kantonsgericht23.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 351/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-23

Aktenzeichen: 9 S 351/09

ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:1223.9S351.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 12.11.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 Euro abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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