Landgericht Wuppertal, 2011-01-24, 6 T 6/11

6 T 6/11Kantonsgericht24.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 6 T 6/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-24

Aktenzeichen: 6 T 6/11

ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0124.6T6.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der weitere Beteiligte wird angewiesen, gegen die geäußerten Bedenken gegen die ihm erteilten Vollstreckungsaufträge der Gläubigerin Abstand zu nehmen.

Die Kosten des Verfahrens - beider Rechtszüge - trägt der Schuldner.

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