6 T 6/11•Landgericht Wuppertal, 2011-01-24, 6 T 6/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 6/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-24
Aktenzeichen: 6 T 6/11
ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0124.6T6.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der weitere Beteiligte wird angewiesen, gegen die geäußerten Bedenken gegen die ihm erteilten Vollstreckungsaufträge der Gläubigerin Abstand zu nehmen.
Die Kosten des Verfahrens - beider Rechtszüge - trägt der Schuldner.
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