3 O 85/10•Landgericht Wuppertal, 2011-02-09, 3 O 85/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 3 O 85/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-09
Aktenzeichen: 3 O 85/10
ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0209.3O85.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der treuhänderischen Kommanditbeteiligungen des Klägers an der xxx GmbH & Co. C KG im Nennwert von 160.000,00 Euro und der ### GmbH & Co. W KG im Nennwert von 100.000,00 Euro
a)
an den Kläger 89.725,92 Euro nebst Zinsen heraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2010 zu zahlen;
b)
den Kläger hinsichtlich aller Verpflichtungen aus einer im Zusammenhang mit der Beteiligung an der xxx GmbH & Co. C KG an die Stadtsparkasse L begebenen Namensschuldverschreibung des Klägers freizustellen.
II.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger mit Ausnahme einer reinen Nachzahlung von Steuerschulden alle weitergehenden Steuerschäden zu ersetzen hat, die ihm durch eine etwaige nachträgliche Aberkennung der Verlustzuweisungen aus den im Klageantrag zu I. genannten treuhänderischen Kommanditbeteiligungen entsteht, und zwar Zug um Zug gegen Übertragung dieser treuhänderischen Kommanditbeteiligungen des Klägers sowie der daraus resultierenden Ansprüche gegenüber Dritten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 30 % und die Beklagte 70 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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