Landgericht Wuppertal, 2011-02-28, 2 O 160/09

2 O 160/09Kantonsgericht28.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 2 O 160/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-28

Aktenzeichen: 2 O 160/09

ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0228.2O160.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu voll-

streckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden

Betrages leisten.

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