Landgericht Wuppertal, 2011-03-10, 4 O 263/10

4 O 263/10Kantonsgericht10.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 4 O 263/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-10

Aktenzeichen: 4 O 263/10

ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0310.4O263.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass in die noch zu erstellende Auseinandersetzungsrechnung der von beiden Parteien vormals betriebenen „WohnträumeNRW GbR“ zugunsten der Klägerin ein Aktivposten in Höhe von 2.734,80 Euro einzustellen ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 78 %, der Beklagte22 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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