6 S 1/11•Landgericht Wuppertal, 2011-05-13, 6 S 1/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 S 1/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-13
Aktenzeichen: 6 S 1/11
ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0513.6S1.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Dezember 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Remscheid – 8 C 157/10 – abgeändert:
Die Vollstreckungsbescheide des Amtsgerichts Euskirchen vom 14. Juli 2010 – Geschäftsnummern 10-4508586-1-4 (Beklagter zu 1) und 10-4508586-2-2 (Beklagte zu 2) – bleiben aufrechterhalten.
Die Beklagten als Gesamtschuldner haben die weiteren Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz und die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.