Landgericht Wuppertal, 2011-06-09, 9 S 174/10

9 S 174/10Kantonsgericht09.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 174/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-09

Aktenzeichen: 9 S 174/10

ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0609.9S174.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 27. Mai 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.500,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2008 sowie 229,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. November 2008 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 51 % und die Beklagten zu 49 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter In-stanz tragen der Kläger zu 85 % und die Beklagten zu 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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