3 O 79/11•Landgericht Wuppertal, 2011-08-03, 3 O 79/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 3 O 79/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-03
Aktenzeichen: 3 O 79/11
ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0803.3O79.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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