8 S 22/11•Landgericht Wuppertal, 2011-08-10, 8 S 22/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 8 S 22/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-10
Aktenzeichen: 8 S 22/11
ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0810.8S22.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 22.02.2011 (13 C 372/10) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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