Landgericht Wuppertal, 2011-08-17, 3 O 85/11

3 O 85/11Kantonsgericht17.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 85/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-17

Aktenzeichen: 3 O 85/11

ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0817.3O85.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.537,15 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.731,15 € seit dem 20.08.2009 bis zum 01.03.2010 sowie aus 6.537,15 € seit dem 02.03.2010 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 2.194,03 € erledigt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 11 % und der Beklagte zu 89 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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