Landgericht Wuppertal, 2011-10-21, 2 O 187/08

2 O 187/08Kantonsgericht21.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 2 O 187/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-21

Aktenzeichen: 2 O 187/08

ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:1021.2O187.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 Zivilkammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 75.186,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.04.2007 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 10 % und der Beklagten zu 90 % auferlegt.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages. Im Übrigen wird der Klägerin nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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