Landgericht Wuppertal, 2011-12-08, 9 S 248/10

9 S 248/10Kantonsgericht08.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 248/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-08

Aktenzeichen: 9 S 248/10

ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:1208.9S248.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen, 11 C 329/09, vom 15.09.2010 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.Die Revision wird zugelassen.

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