Landgericht Wuppertal, 2012-01-11, 8 S 56/11

8 S 56/11Kantonsgericht11.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 8 S 56/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-11

Aktenzeichen: 8 S 56/11

ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0111.8S56.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 22.06.2011 (99 C 73/11) abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.225,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.02.2011 sowie an die Rechtsanwälte XXX 272,87 € und an das Sachverständigenbüro ### 290,96 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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