8 S 56/11•Landgericht Wuppertal, 2012-01-11, 8 S 56/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 8 S 56/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-11
Aktenzeichen: 8 S 56/11
ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0111.8S56.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 22.06.2011 (99 C 73/11) abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.225,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.02.2011 sowie an die Rechtsanwälte XXX 272,87 € und an das Sachverständigenbüro ### 290,96 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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