Landgericht Wuppertal, 2012-01-20, 8 S 74/11

8 S 74/11Kantonsgericht20.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 8 S 74/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-01-20

Aktenzeichen: 8 S 74/11

ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0120.8S74.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12.09.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Remscheid (8 C 74/11)

wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.

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