Landgericht Wuppertal, 2012-06-13, 6 T 276/12

6 T 276/12Kantonsgericht13.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 6 T 276/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-13

Aktenzeichen: 6 T 276/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0613.6T276.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.

Das Verfahren wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, das angewiesen wird, von den geäußerten Bedenken gegen die Bestellung eines Vereinsbetreuers als Ersatzbetreuer Abstand zu nehmen.

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