6 T 276/12•Landgericht Wuppertal, 2012-06-13, 6 T 276/12
Landgericht Wuppertal, 2012-06-13, 6 T 276/12
6 T 276/12Kantonsgericht13.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 276/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-13
Aktenzeichen: 6 T 276/12
ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0613.6T276.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, das angewiesen wird, von den geäußerten Bedenken gegen die Bestellung eines Vereinsbetreuers als Ersatzbetreuer Abstand zu nehmen.
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