4 O 63/12•Landgericht Wuppertal, 2012-08-02, 4 O 63/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 4 O 63/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-02
Aktenzeichen: 4 O 63/12
ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0802.4O63.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.874,11€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.05.20120 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der atypischen Beteiligung des Klägers an der Beklagten gemäß Beitrittsantrag vom 01.03.2005.
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Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger Kosten seiner außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 899,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.05.2012 zu zahlen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse durch Hinterlegung abzuwenden.
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