Landgericht Wuppertal, 2012-08-09, 4 O 159/11

4 O 159/11Kantonsgericht09.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 4 O 159/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-09

Aktenzeichen: 4 O 159/11

ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0809.4O159.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, 31.066,71 € an die Klägerin zu zahlen sowie weitere 1.307,81 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 30.850,88 € seit dem 13.02.2011- 14.12.2011 sowie weitere Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 21.271,71 € ab dem 15.12.2011.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits sowie die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin zu 1).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages

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