Landgericht Wuppertal, 2012-11-22, 9 S 102/12

9 S 102/12Kantonsgericht22.11.2012

Regest

Zur nachvertraglichen Beratungspflicht der Versicherung nach § 6 IV VVG.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 102/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-22

Aktenzeichen: 9 S 102/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:1122.9S102.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Leitsätze

Zur nachvertraglichen Beratungspflicht der Versicherung nach § 6 IV VVG.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann, 21 C 276/11, vom 12.03.2012 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Das Urteil der Kammer ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der Kammer durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden. Die Revision wird wegen der Frage der Beratungspflicht der Versicherung zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.