Landgericht Wuppertal, 2012-12-12, 8 S 47/12

8 S 47/12Kantonsgericht12.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 8 S 47/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-12

Aktenzeichen: 8 S 47/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:1212.8S47.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Remscheid vom 21.05.2012 (7 C 14/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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