8 S 47/12•Landgericht Wuppertal, 2012-12-12, 8 S 47/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 8 S 47/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-12
Aktenzeichen: 8 S 47/12
ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:1212.8S47.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Remscheid vom 21.05.2012 (7 C 14/12) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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