Landgericht Wuppertal, 2013-01-23, 3 O 285/12

3 O 285/12Kantonsgericht23.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 285/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-23

Aktenzeichen: 3 O 285/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0123.3O285.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 35.207,70 € zuzüglich Zinsen i. H. v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.08.2012 Zug um Zug gegen Übertragung einer Beteiligung an der „DS-Rendite Fonds Nr. 101 J GmbH & Co. KG“ i. H. v. 45.000,00 US $, Anteil-Nr. …

zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von wirtschaftlichen Schäden aus einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter gemäß §§ 171, 172 HGB und von einer etwaigen Zahlungspflicht gegenüber der „DS-Rendite Fonds Nr. 101 J GmbH & Co. KG“ und deren Gesellschaftern freizustellen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Gegenleistung im Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 40.000 €.

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