Landgericht Wuppertal, 2013-02-06, 13 O 39/12

13 O 39/12Kantonsgericht06.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 13 O 39/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-06

Aktenzeichen: 13 O 39/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0206.13O39.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, es im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, im Internet unter www.ghostwriter.nu zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, er sei einer der etabliertesten Anbieter seriöser akademischer Ghostwriter- und Autoren-Dienstleistungen im deutschsprachigen Raum, wie am 12.06.2012 mit nachstehender Werbung geschehen:

„Dienstag, 12. Juni 2012

Herzlich Willkommen

bei Ghostwriter.nu, einem der etabliertesten Anbieter seriöser akademischer Ghostwriter- und Autoren-Dienstleistungen im gesamten deutschsprachigen Raum sowie Anbieter wissenschaftlicher Coachings (Beratung) und allgemeiner Texterstellung mit Sitz im Herzen Deutschlands – Berlin, Unter den Linden/Ecke Friedrichstraße“.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

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