2 O 236/10•Landgericht Wuppertal, 2013-02-06, 2 O 236/10
Landgericht Wuppertal, 2013-02-06, 2 O 236/10
2 O 236/10Kantonsgericht06.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 2 O 236/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-06
Aktenzeichen: 2 O 236/10
ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0206.2O236.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Es wird festgestellt, dass die Klage durch Prozessvergleich vom 07. April 2011 erledigt ist.
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Klage durch Prozessvergleich vom 07. April 2011 erledigt ist.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 23 % und der Beklagte zu 77 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für beide Parteien jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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