5 O 172/11•Landgericht Wuppertal, 2013-03-13, 5 O 172/11
Landgericht Wuppertal, 2013-03-13, 5 O 172/11
5 O 172/11Kantonsgericht13.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 5 O 172/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-13
Aktenzeichen: 5 O 172/11
ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0313.5O172.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
- 1
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Wuppertal vom 20.10.2011 wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 1.937,57 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 6.579,75 für den Zeitraum vom 11.03.2011 bis zum 04.02.2012 und aus 1.937,57 Euro seit dem 05.02.2012 und der Beklagten verurteilt wird, an den Kläger weitere 603,93 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.06.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben.
- 2
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache hinsichtlich des Klageantrags zu 1. in Höhe von 4.642,18 Euro erledigt ist.
- 3
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den Prämiennachteil zu erstatten, der aufgrund des Umstands entsteht, dass der Kläger hinsichtlich des Schadensfalls vom 05.02.2011 seine Vollkaskoversicherung (V, dortige Schadensnummer: #####/####)
in Anspruch genommen hat.
- 4
Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
- 5
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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