Landgericht Wuppertal, 2013-08-13, 5 O 462/11

5 O 462/11Kantonsgericht13.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 5 O 462/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-13

Aktenzeichen: 5 O 462/11

ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0813.5O462.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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