5 O 462/11•Landgericht Wuppertal, 2013-08-13, 5 O 462/11
Landgericht Wuppertal, 2013-08-13, 5 O 462/11
5 O 462/11Kantonsgericht13.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 5 O 462/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-13
Aktenzeichen: 5 O 462/11
ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0813.5O462.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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