Landgericht Wuppertal, 2013-08-22, 9 S 248/10

9 S 248/10Kantonsgericht22.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 248/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-22

Aktenzeichen: 9 S 248/10

ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0822.9S248.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.9.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Solingen,

11 C 329/09, teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 985,87 € nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.11.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich des Revisionsverfahrens werden zu 66 % den Beklagten und im Übrigen dem Kläger auferlegt.Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

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