Landgericht Wuppertal, 2013-09-18, 3 O 127/12

3 O 127/12Kantonsgericht18.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 127/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-18

Aktenzeichen: 3 O 127/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0918.3O127.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.

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