3 O 239/13•Landgericht Wuppertal, 2013-10-16, 3 O 239/13
Landgericht Wuppertal, 2013-10-16, 3 O 239/13
3 O 239/13Kantonsgericht16.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 3 O 239/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-16
Aktenzeichen: 3 O 239/13
ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:1016.3O239.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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