Landgericht Wuppertal, 2013-11-07, 17 O 169/12

17 O 169/12Kantonsgericht07.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 17 O 169/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-07

Aktenzeichen: 17 O 169/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:1107.17O169.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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