Landgericht Wuppertal, 2014-02-06, 6 T 480/13

6 T 480/13Kantonsgericht06.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 6 T 480/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-06

Aktenzeichen: 6 T 480/13

ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:0206.6T480.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird wie folgt abgeändert und neu gefasst:

Die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse des Amtsgerichts ‑ Rechtspfleger ‑ Wuppertal vom 22. März 2011, 14. Juni 2011 und 5. April 2013 werden wie folgt abgeändert:

Der Pfändungsfreibetrag gem. § 850f Abs. 2 ZPO wird auf 797,17 Euro festgesetzt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Gläubiger zu 30 % und die Schuldnerin zu 70 %.

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