6 T 480/13•Landgericht Wuppertal, 2014-02-06, 6 T 480/13
Landgericht Wuppertal, 2014-02-06, 6 T 480/13
6 T 480/13Kantonsgericht06.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 480/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-06
Aktenzeichen: 6 T 480/13
ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:0206.6T480.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse des Amtsgerichts ‑ Rechtspfleger ‑ Wuppertal vom 22. März 2011, 14. Juni 2011 und 5. April 2013 werden wie folgt abgeändert:
Der Pfändungsfreibetrag gem. § 850f Abs. 2 ZPO wird auf 797,17 Euro festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Gläubiger zu 30 % und die Schuldnerin zu 70 %.
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