5 O 397/13•Landgericht Wuppertal, 2014-02-10, 5 O 397/13
Landgericht Wuppertal, 2014-02-10, 5 O 397/13
5 O 397/13Kantonsgericht10.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 5 O 397/13 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-10
Aktenzeichen: 5 O 397/13
ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:0210.5O397.13.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die von der Beklagten aus der notariellen Urkunde des Notars Dr. E vom 5.10.2012, Ur. Nr.#####/#### gegen Herrn L, B-Weg, xx betriebene Zwangsvollstreckung in das Kraftfahrzeug der bayerischen Motoren Werke AG, BMW 318 CI Cabriolet, Erstzulassung: 21. 5. 2004, Fahrgestellnummer: xxxxx wird für unzulässig erklärt.
Bis zur Entscheidung über den rechtskräftigen Ausgang der Drittwiderspruchsklage wird das oben genannte Kraftfahrzeug vorläufig an die Klägerin herausgegeben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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