Landgericht Wuppertal, 2014-08-22, 26 Qs-523 Js 238/14-193/14

26 Qs-523 Js 238/14-193/14Kantonsgericht22.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 26 Qs-523 Js 238/14-193/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-22

Aktenzeichen: 26 Qs-523 Js 238/14-193/14

ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:0822.26QS523JS238.14.1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Strafkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Solingen vom 24.06.2014 wird aufgehoben.

Der Betroffenen wird auf ihre Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der Versäumung des Hauptverhandlungstermins über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom 25.11.2013 gewährt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.

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