26 Qs-523 Js 238/14-193/14•Landgericht Wuppertal, 2014-08-22, 26 Qs-523 Js 238/14-193/14
Landgericht Wuppertal, 2014-08-22, 26 Qs-523 Js 238/14-193/14
26 Qs-523 Js 238/14-193/14Kantonsgericht22.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 26 Qs-523 Js 238/14-193/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-08-22
Aktenzeichen: 26 Qs-523 Js 238/14-193/14
ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:0822.26QS523JS238.14.1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Strafkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Solingen vom 24.06.2014 wird aufgehoben.
Der Betroffenen wird auf ihre Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der Versäumung des Hauptverhandlungstermins über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom 25.11.2013 gewährt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.
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