Landgericht Wuppertal, 2014-09-02, 3 O 221/13

3 O 221/13Kantonsgericht02.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 221/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-02

Aktenzeichen: 3 O 221/13

ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:0902.3O221.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 27.05.2014 wird aufrechterhalten.

Die Kläger haben die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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