Landgericht Wuppertal, 2014-11-03, 16 T 191/14

16 T 191/14Kantonsgericht03.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 16 T 191/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-03

Aktenzeichen: 16 T 191/14

ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:1103.16T191.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 29.4.2014 wird teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Zu Gunsten der Antragstellerin eine Geschäftsgebühr in Höhe von 70,00 € nebst Auslagenerstattung für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von 14,00 € zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 15,96 €, d.h. insgesamt 99,96 € festgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen und die weitergehende Beschwerde zurückgewiesen.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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