16 T 191/14•Landgericht Wuppertal, 2014-11-03, 16 T 191/14
Landgericht Wuppertal, 2014-11-03, 16 T 191/14
16 T 191/14Kantonsgericht03.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 16 T 191/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-11-03
Aktenzeichen: 16 T 191/14
ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:1103.16T191.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 29.4.2014 wird teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Zu Gunsten der Antragstellerin eine Geschäftsgebühr in Höhe von 70,00 € nebst Auslagenerstattung für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von 14,00 € zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 15,96 €, d.h. insgesamt 99,96 € festgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen und die weitergehende Beschwerde zurückgewiesen.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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