9 T 165/14•Landgericht Wuppertal, 2014-11-26, 9 T 165/14
Landgericht Wuppertal, 2014-11-26, 9 T 165/14
9 T 165/14Kantonsgericht26.11.2014
Regest
Sicherungshaft zwecks Abschiebung - Unterbringung für mehrere Tage in Polizeigewahrsam, bis der Transport in eine in einem anderen Bundesland liegende spezielle Abschiebehafteinrichtung organisiert ist, ist unzulässig
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 9 T 165/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-11-26
Aktenzeichen: 9 T 165/14
ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:1126.9T165.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Leitsätze
Sicherungshaft zwecks Abschiebung - Unterbringung für mehrere Tage in Polizeigewahrsam, bis der Transport in eine in einem anderen Bundesland liegende spezielle Abschiebehafteinrichtung organisiert ist, ist unzulässig
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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