Landgericht Wuppertal, 2014-11-26, 9 T 165/14

9 T 165/14Kantonsgericht26.11.2014

Regest

Sicherungshaft zwecks Abschiebung - Unterbringung für mehrere Tage in Polizeigewahrsam, bis der Transport in eine in einem anderen Bundesland liegende spezielle Abschiebehafteinrichtung organisiert ist, ist unzulässig

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 T 165/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-26

Aktenzeichen: 9 T 165/14

ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:1126.9T165.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Leitsätze

Sicherungshaft zwecks Abschiebung - Unterbringung für mehrere Tage in Polizeigewahrsam, bis der Transport in eine in einem anderen Bundesland liegende spezielle Abschiebehafteinrichtung organisiert ist, ist unzulässig

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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