Landgericht Wuppertal, 2014-11-28, 27 Ns-50 Js 25/13- 33/14

27 Ns-50 Js 25/13- 33/14Kantonsgericht28.11.2014

Regest

gefährlicher Körperverletzung pp.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 27 Ns-50 Js 25/13- 33/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-28

Aktenzeichen: 27 Ns-50 Js 25/13- 33/14

ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:1128.27NS50JS25.13.33.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. kleine Strafkammer

Leitsätze

gefährlicher Körperverletzung pp.

Tenor

1.Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Solingen vom 27.08.2013 (21 Ls- 50 Js 25/13-8/13)

im Rechtsfolgenausspruch abgeändert dahin, dass der Angeklagte L5zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren sieben Monaten

verurteilt wird.

Der Angeklagte L5 hat auch die Kosten des ihn betreffenden Berufungsverfahrens zu tragen.

2.Die Berufung des Angeklagten X gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 07.11.2013 (23 Ds-50 Js 238/12-67/13) wird auf seine Kosten verworfen.

3.Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 03.04.2014 (21 Ds-50 Js 49/13-154/13) im Rechtsfolgenausspruch abgeändert dahin, dass der

Angeklagte Y zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr

mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt wird.

Der Angeklagte Y hat auch die Kosten des ihn betreffenden Berufungsverfahrens zu tragen.

L5: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 4, 125 Abs. 1 Nr. 1, 125 a S. 2 Nr. 2, 113 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 241, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB

X: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 4, 113 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1,25 Abs. 2, 52 StGB

Y: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 4, 113 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1,25 Abs. 2, 52 StGB -

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