Landgericht Wuppertal, 2014-12-23, 5 O 30/13

5 O 30/13Kantonsgericht23.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 5 O 30/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-23

Aktenzeichen: 5 O 30/13

ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:1223.5O30.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 6.718,06 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.10.2012 zu zahlen.

Die Drittwiderklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages

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