Landgericht Wuppertal, 2015-03-04, 25 Qs-722 Js 660/15-5/15

25 Qs-722 Js 660/15-5/15Kantonsgericht04.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 25 Qs-722 Js 660/15-5/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-04

Aktenzeichen: 25 Qs-722 Js 660/15-5/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:0304.25QS722JS660.15.5.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers im Beschwerdeverfahren werden der Staatskasse auferlegt

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