25 Qs-722 Js 660/15-5/15•Landgericht Wuppertal, 2015-03-04, 25 Qs-722 Js 660/15-5/15
Landgericht Wuppertal, 2015-03-04, 25 Qs-722 Js 660/15-5/15
25 Qs-722 Js 660/15-5/15Kantonsgericht04.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 25 Qs-722 Js 660/15-5/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-04
Aktenzeichen: 25 Qs-722 Js 660/15-5/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:0304.25QS722JS660.15.5.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers im Beschwerdeverfahren werden der Staatskasse auferlegt
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