Landgericht Wuppertal, 2015-04-08, 9 T 68/15

9 T 68/15Kantonsgericht08.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 T 68/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-08

Aktenzeichen: 9 T 68/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:0408.9T68.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts Mettmann vom 25.3.2015 und das ihm zu Grunde liegende Verfahren werden aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird das Verfahren nach Maßgabe der folgenden Gründe zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

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