9 S 255/14•Landgericht Wuppertal, 2015-04-23, 9 S 255/14
Landgericht Wuppertal, 2015-04-23, 9 S 255/14
9 S 255/14Kantonsgericht23.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 9 S 255/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-23
Aktenzeichen: 9 S 255/14
ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:0423.9S255.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 24.10.2014 (25 C 307/14) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenausspruch dahingehend abgeändert, dass dem Kläger vorab die Kosten der Anrufung des unzuständigen Landgerichts auferlegt werden.
Die Kosten im Übrigen trägt die Beklagte.
Dieses und das angefochtene Urteil, soweit es aufrechterhalten worden ist, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar
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