Landgericht Wuppertal, 2015-06-01, 16 T 193/14

16 T 193/14Kantonsgericht01.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 16 T 193/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-01

Aktenzeichen: 16 T 193/14

ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:0601.16T193.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Auf die Erinnerung der Schuldnerin (undatiert, bei Gericht eingegangen am 23.01.2015) wird der Kostenansatz vom 25.07.2014 aufgehoben, soweit er über einen Betrag von 120,00 EUR hinausgeht.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen, soweit die Kammer die Kostenrechnung, wie aus dem vorstehenden Tenor ersichtlich, aufgehoben hat.

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