Landgericht Wuppertal, 2015-07-31, 17 O 277/12

17 O 277/12Kantonsgericht31.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 17 O 277/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-31

Aktenzeichen: 17 O 277/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:0731.17O277.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die durch ihre Nebeninterventionen verursachten Kosten tragen die Streithelferinnen der Klägerin jeweils selbst.

Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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