Landgericht Wuppertal, 2015-08-27, 9 S 50/15

9 S 50/15Kantonsgericht27.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 50/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-27

Aktenzeichen: 9 S 50/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:0827.9S50.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 11.02.2015 (Az. 90 C 194/13) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.600,00 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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