Landgericht Wuppertal, 2015-09-10, 8 S 28/15

8 S 28/15Kantonsgericht10.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 8 S 28/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-10

Aktenzeichen: 8 S 28/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:0910.8S28.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 13.04.2015 (z: 32 C 229/14) wird mit den Maßgaben zurückgewiesen, dass

in Satz 1 des amtsgerichtlichen Tenors die Worte „als Mitgläubiger“ entfallen,

die ausgeurteilten Zinsen erst ab dem 16.05.2014 zu zahlen sind und die Klage wegen der weitergehenden Zinsforderung abgewiesen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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