8 S 28/15•Landgericht Wuppertal, 2015-09-10, 8 S 28/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 8 S 28/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-10
Aktenzeichen: 8 S 28/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:0910.8S28.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 13.04.2015 (z: 32 C 229/14) wird mit den Maßgaben zurückgewiesen, dass
in Satz 1 des amtsgerichtlichen Tenors die Worte „als Mitgläubiger“ entfallen,
die ausgeurteilten Zinsen erst ab dem 16.05.2014 zu zahlen sind und die Klage wegen der weitergehenden Zinsforderung abgewiesen wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.