Landgericht Wuppertal, 2015-09-17, 16 T 47/15

16 T 47/15Kantonsgericht17.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 16 T 47/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-17

Aktenzeichen: 16 T 47/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:0917.16T47.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 12.01.2015 gegen den Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Mettmann – Rechtspflegerin - vom 23.06.2012 wird als unzulässig verworfen.

Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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