Landgericht Wuppertal, 2015-12-04, 8 S 80/15

8 S 80/15Kantonsgericht04.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 8 S 80/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-04

Aktenzeichen: 8 S 80/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:1204.8S80.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.08.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Solingen

(13 C 118/15) wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.690,00 EUR festgesetzt.

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