9 S 29/15•Landgericht Wuppertal, 2015-12-10, 9 S 29/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 9 S 29/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-10
Aktenzeichen: 9 S 29/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:1210.9S29.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 29.01.2015 (Az. 391 C 177/14) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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